Neue Ausgabe des WTA-Merkblatt 1-2-21/D »Der Echte Hausschwamm« erschienen
|Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten sind in der Norm DIN 68800-4 geregelt. Diese Norm enthält eine Reihe von Regeln, in denen zusätzlich zur Norm einzelne chemische Maßnahmen detailliert beschrieben werden, die für eine ordnungsgemäße und professionelle Handhabung erforderlich sind.
Planer, Ausführende als auch Architekten finden in dieser aktualisierten Norm auch detaillierte Beschreibungen der Merkmale und Lebensbedingungen des Hausschwamms. Das Myzel und die Fruchtkörper des Pilzes sind in insgesamt 31 Bildern abgebildet, anhand derer der Pilz identifiziert werden kann.
Die Broschüre wird durch Spezifikationen für die Dienstleistungen als Hilfe bei der Ausarbeitung der Ausschreibungstexte ergänzt.
Anschließend werden Informationen zu verwandten Trockenfäulearten, Trockenstarre, Grenzen der Altersbestimmung sowie Fragen zu möglichen Gesundheitsrisiken gegeben.
Bestellen können sie das neue Exemplar hier:
Referat 1 Holz und Holzschutz
WTA Merkblatt 1-2-21/D. Deutsche Fassung. Stand Januar 2021
Referat 1 Holz und Holzschutz, München
2021, 37 S., 52 Abb. u. 5 Tab.
Geheftet
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-7388-0604-5
Hrsg.: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. -WTA-
Der Echte Hausschwamm – Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen,
bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis
Link zur Bestellung: https://www.baufachinformation.de/der-echte-hausschwamm-erkennung-lebensbedingungen-vorbeugende-massnahmen-bekaempfende-chemische-massnahmen-leistungsverzeichnis/mb/253963
Fraunhofer IRB Verlag: https://irb.fraunhofer.de


Vielen Dank für Ihren Buchtipp,
ich werde diesen an meine Freundin weiterleiten. Ihre Eltern hatten jetzt kürzlich in einem Fachwerkhaus einen Hausschwamm. Dieser wurde von der Schädlingsbekämpfungsfirma IRT beseitigt http://www.irt-lippstadt.de. Es war für Ihre Eltern kein schönes Erlebnis, doch meine Freundin fasziniert das Thema und deren Verhinderung seither enorm. LG UG